Veröffentlicht am: 04.06.2024 um 10:43 Uhr:
Computer und Technik: Recht auf Reparatur: EU-Richtlinie kann in Kraft treten
» Der Europäische Rat hat die Richtlinie über das Recht auf Reparatur ("R2R") angenommen. Sie soll es Verbrauchern erleichtert, Waren reparieren zu lassen, anstatt sie zu ersetzen. Reparaturdienstleistungen sollen leichter zugänglich, transparenter und attraktiver werden. Mit der Annahme der Richtlinie ist der letzte Schritt im europäischen legislativen Prozess abgeschlossen. Sie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und muss in den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Gesetz umgesetzt werden.
Verkäufer müssen laut Richtlinie Reparaturen anbieten, wenn Produkte wie Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte während der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist versagen. Nach der Reparatur verlängert sich die Frist um ein Jahr. Wenn sich Verbraucher für ein Ersatzangebot entscheiden, bekommen sie erneut eine gesetzliche Gewährleistungsdauer von zwei Jahren.
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Den Artikel von Andreas Wilkens vom 31. Mai 2024 auf heise online finden Sie auf nachfolgender Seite:
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