Veröffentlicht am: 09.07.2024 um 19:38 Uhr:
Auto und Verkehr: Parken verboten - Gehweg und Fahrradstreifen
» Das Halten und Parken auf dem Bürgersteig ist immer dann verboten, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen eindeutig erlaubt ist. Das gilt unabhängig von der Breite des Gehwegs - und sowohl für Autos als auch für motorisierte Zweiräder. Fahrrädern und den dazu zählenden Lastenrädern ist das Parken dort übrigens erlaubt. Autofahrer dürfen ihren Wagen auch nicht auf oder links neben Fahrradschutzstreifen oder Radfahrstreifen abstellen. Nur wenn es ausdrücklich erlaubt ist, darf rechts von den Fahrradwegen geparkt werden, etwa in Parkbuchten am Straßenrand. Als Geldbuße werden mindestens 55 Euro fällig. «
Quelle: ACV PROFIL - Ausgabe 06 - 23