Veröffentlicht am: 07.07.2024 um 09:26 Uhr:

Kölner Verkehrsbetriebe: KVB veröffentlicht Umwelterklärung 2024

Die KVB hat nach der erfolgreichen Revalidierung ihre Umwelterklärung 2024 veröffentlicht.

» Die Erklärung weist unter anderem verschiedene Kernindikatoren aus: So arbeitet die KVB mit einem Energieverbrauch von 0,20 Kilowattstunden (kWh) je Personen-Kilometer (Pers-km) energieeffizient und verbraucht lediglich 0,04 Liter Wasser je Pers-km. Durch das gesamte Unternehmenshandeln fallen lediglich 16,33 Gramm Abfall je Pers-km an. Immerhin 241.997 Quadratmeter (m2) Fläche der insgesamt 791.597 m2 sind naturnah gestaltet. Die Öffentlichkeit achtet vor allen auf die Emissionen in die Luft: Die KVB emittiert insgesamt 21,12 Gramm Kohlendioxid (CO2) und 0,02 Gramm Stickoxide (NOx) je Pers-km.

Bemessungsgrundlage für die Ermittlung dieser Kernindikatoren ist die Anzahl der Fahrgäste und die Verkehrsleistung in Personen-Kilometer. Im Jahr 2023 – dem jetzt geprüften Jahr – waren es insgesamt 235,80 Millionen Fahrgäste und 1.247,00 Personen-Kilometer.

Bereits seit 1998 wendet die KVB mit ihrem Umweltmanagementsystem den EMAS-Standard an (EMAS = Eco-Management and Audit-Scheme). Damit war das Unternehmen seinerzeit eines der ersten Verkehrsunternehmen, das sich für diesen hohen Standard zur umwelt- und klimafreundlichen Ausrichtung des Unternehmenshandeln entschieden hat. Hierdurch werden die Abläufe in allen Bereichen kontinuierlich verbessert. Zudem wird sichergestellt, dass die umwelt- und klimarelevanten Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Basis für EMAS sind die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 sowie den Änderungsverordnungen (EG) 2017/1505 und (EG) 2018/2026.

Die Revalidierung erfolgt jährlich und konnte auch in diesem Jahr mit dem positiven Testat des externen Gutachters der KPMG Cert GmbH abgeschlossen werden.

Die Umwelterklärung 2024 ist einsehbar und downloadfähig unter: www.kvb.koeln/unternehmen/presse/publikationen/broschueren. «


Quelle: Pressemitteilung der Kölner Verkehrsbetriebe - STA - vom 5. Juli 2024

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