Veröffentlicht am: 10.09.2024 um 22:29 Uhr:
Auto und Verkehr: Fragen an die ACV-Experten - Schülerlotsinnen und Schülerlotsen
» Verkehrssicherheit
Markus O. aus Schnelten fragt: Mein Weg zur Arbeit führt mich an einer Schule vorbei, wo morgens Schülerlotsen eingesetzt werden. Ich bin unsicher, wie ich mich verhalten soll. Dürfen sie den Verkehr regeln? Das sind doch Kinder!
Seema Mehta, Sprecherin des Deutschen Verkehrssicherheitsrates: In den meisten Bundesländern können Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren Schülerlotsin oder Schülerlotse werden. In Brandenburg bereits ab 11 Jahren und in Berlin ab der 5. Klasse. Sie werden von der Polizei ausgebildet und haben die Aufgabe, jüngere und unerfahrene Schulkinder über die Straße zu führen. Dabei müssen sie warten, bis sich eine ausreichende Lücke im Verkehrsfluss ergibt, dann signalisieren sie den Autofahrenden mit ihrer Kelle, dass Kinder die Fahrbahn queren wollen. Sie dürfen nicht regelnd in den fließenden Verkehr eingreifen. Dort, wo Schülerlotsinnen und Schülerlotsen im Einsatz sind, sind auch viele Kinder Unterwegs. Hier sollten Autofahrende besonders vorsichtig unterwegs sein! «
Quelle: ACV PROFIL - Ausgabe 05-23