Veröffentlicht am: 10.09.2024 um 19:00 Uhr:

Aachen: Bewohnerparkzone Ost 1 und 3: Neue Parkordnung gilt ab 9. September

Die Stadt hat in den vergangenen Wochen die neuen Bewohnerparkzonen Ost 1 und Ost 3 einrichten lassen. Überdies wird die bereits vorhandene Parkzone V erweitert. Die neue Parkregelung zum Bewohnerparken gilt ab Montag, 9. September 2024. Die Stadt geht davon aus, dass das Bewohnerparken den Anwohnenden die Suche nach einem freien Parkplatz erleichtert.

» Welche Straße gehören zu welcher Parkzone?

Die folgenden Straßen gehören zur Parkzone Ost 1: Adalbertsteinweg (östliche Seite zwischen Josefskirche und Bahnhof Rothe Erde), Alsenstraße, Düppelstraße, Eifelstraße (zwischen Stolberger Straße und Adalbertsteinweg), Elsassplatz, Elsassstraße, Hohenzollernplatz, Holsteinstraße, Leipziger Straße, Lützowstraße, Reichsweg (zwischen Adalbertsteinweg und Düppelstraße), Rudolf-Schwarz-Weg, Schleswigstraße, St.-Josefs-Platz, Sedanstraße, Steubenstraße, Stolberger Straße (zwischen Josefskirche und Elsassstraße, im Abschnitt Eifelstraße bis Lützowstraße südliche Seite) und Weißenburger Straße.

Der Zone Ost 3 sind folgende Straßen zugeordnet: Bischofstraße, Eifelstraße (zwischen Gneisenaustraße und Stolberger Straße), Gneisenaustraße, Joseph-von-Görres-Straße (zwischen Europaplatz und Stolberger Straße), Peliserkerstraße (zwischen Stolberger Straße und Hugo-Junkers-Schule) und Stolberger Straße (nördliche Seite zwischen Peliserkerstraße und Eifelstraße).

Die Peliserkerstraße, Joseph-von-Görres-Straße und Bischofstraße gehörten in Teilstücken bislang zur bereits bestehenden Parkzone Ost 2. Die dortigen Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweisen haben vom Bürgerservice der Stadt neue Ausweise mit der gleichen Gültigkeit wie bisher erhalten.

Die schon vorhandene Zone V wird um die Häuser Adalbertsteinweg 123-123d erweitert. Hier gibt es keine weiteren Parkplätze. Aber die Anwohnenden könnten auf Wunsch Parkausweise erhalten.

Parkausweise beantragen

Berechtigte Bewohner*innen der Zonen können die Bewohnerparkausweise für die Zonen Ost 1 und Ost 3 sowie für die erweiterte Zone V seit 12. August online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragen und sofort ausdrucken (serviceportal.aachen.de).

Alternativ können die Bewohnerparkausweise persönlich beantragt werden: in den Bürgerservice-Stellen am Hauptbahnhof und am Katschhof sowie in einem der sechs Bezirksämter. Termine sind über die Internetseite www.aachen.de/ terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 zu vereinbaren.

Für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises ist zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Parkgebühren für Auswärtige

Wer zukünftig im Bereich der neuen Bewohnerparkzonen Ost 1 und Ost 3 und der erweiterten Zone V sein Kraftfahrzeug abstellen möchte und keinen Bewohnerparkausweis für die Zonen hat, muss montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr eine Gebühr in Höhe von mindestens einem Euro zahlen. Dafür kann das Fahrzeug bis zu 40 Minuten geparkt werden. Für die neue Parkzone Ost 1 gibt es ein Tagesticket für acht Euro, in der Parkzone Ost 3 kostet es sechs Euro.

Der Stadtrat hatte die neue Parkzonen Ost 1 und Ost 3 U und die Erweiterung der bereits bestehenden Parkzone V in seiner Sitzung am 1. Februar 2023 beschlossen.

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Quelle: Pressemitteilung der Stadt Aachen vom 5. September 2024