Veröffentlicht am: 19.12.2024 um 11:41 Uhr:

Bundesregierung: Rede des Bundesministers für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, zum Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

Zum Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz hat der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, nachfolgende Rede vor dem Deutschen Bundestag am 11. Oktober 2024 in Berlin gehalten

» Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben uns für den Gigabitausbau in unserem Land ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Wir wollen eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser bis zum Jahr 2030 und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir in unserer Gigabitstrategie verschiedene Maßnahmen, die wirken, beschlossen.

Eine Maßnahme, die noch kommt, ist der Gesetzentwurf, der gerade vorliegt. Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den Netzausbau, der erfreulicherweise in den vergangenen zwei Jahren ordentlich an Fahrt aufgenommen hat. Wie stark er an Fahrt aufgenommen hat, bescheinigte uns neulich die Kommission der Europäischen Union (EU), indem sie von einer spektakulären Aufholjagd beim Ausbau der mobilen Infrastruktur in Deutschland gesprochen hat.

Wir bauen mit dem Gesetz Bürokratie ab, damit Daten effizienter genutzt werden können. Und wir passen das Telekommunikationsgesetz an die EU-Roaming-Verordnung an. Damit kann die Bundesnetzagentur auch weiterhin sicherstellen, dass das wichtige Roam-Like-At-Home-Prinzip eingehalten wird, also das Recht, dass man seinen Mobilfunkvertrag innerhalb Europas ohne Mehrkosten nutzen kann.

Im Zentrum des Gesetzes steht aber, wie gesagt, ein beschleunigter Netzausbau. Dabei möchte ich besonders die Lösung hervorheben, die wir beim Thema „überragendes öffentliches Interesse“ gefunden haben. Diese Lösung sieht vor, dass der Ausbau von Telekommunikationsnetzen grundsätzlich im überragenden öffentlichen Interesse liegt; und das ist richtig. Das heißt: Wenn im Genehmigungsverfahren verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen, hat der Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein besonderes Gewicht und damit im Zweifelsfall Vorrang. Geht es allerdings um eine naturschutzrechtliche Prüfung, also vor allem, wenn ein Naturschutzgebiet betroffen ist, dann soll dieser Vorrang nur da gelten, wo ein Mast zwingend erforderlich ist, um eine Region unterbrechungsfrei mit 4G oder 5G zu versorgen. Damit senden wir zwei wichtige Signale: zum einen, dass wir den Netzausbau entschlossen vorantreiben, damit unser Land noch schneller digitaler und moderner wird, und zum anderen, dass wir die Belange des Umweltschutzes dabei sehr genau im Blick behalten.

Darüber hinaus verankern wir mit dem Gesetz das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal. Das bedeutet, dass sich alle Interessierten besser über die aktuelle Versorgung mit Festnetz und Mobilfunk sowie über die geförderten Ausbaumaßnahmen informieren können. Für Bürgerinnen und Bürger wird es damit leichter, einen für sie passenden Netzbetreiber zu wählen. Unternehmen können Marktlücken und neue Investitionsmöglichkeiten identifizieren. Kommunen können potenzielle Fördergebiete gezielter abgrenzen. Außerdem kann jeder Interessierte einfach abfragen, wie gut die Mobilfunkversorgung in seiner Region ist, weil wir neben der Versorgung von Flächen und Haushalten künftig auch die Qualität der Versorgung abbilden.

Insgesamt gibt es also mehr Transparenz. Wir machen uns ehrlich. Ich kann sagen: Wir haben auch etwas zu zeigen, was den digitalen Infrastrukturausbau angeht. Aber es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger das auch miterleben und nachvollziehen können.

Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass wir es trotz mancher Differenzen am Ende doch immer schaffen, gute Lösungen zu finden und wichtige Themen voranzutreiben – Themen, die unser Land spürbar und schneller moderner machen, damit unser Land so schnell wie möglich das bekommt, was es verdient: hochmoderne, leistungsfähige Telekommunikationsnetze.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können alle gemeinsam froh darüber sein, dass der Ausbau der digitalen Infrastruktur in Deutschland noch nie so schnell voranging wie unter dieser Bundesregierung.

Herzlichen Dank. «


Quelle: Bulletin 95-1 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 14. Oktober 2024

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