Veröffentlicht am: 15.09.2019 um 09:47 Uhr:
Auto und Verkehr: Unwetter: Wer zahlt? - Starker Wind drückt das Auto von der Straße: Wer hat Schuld bei einem Unfall?
» Bei Sturmschäden, die von der Teilkasko bezahlt werden, gilt immer: Der Sturm muss direkt auf das Fahrzeug eingewirkt haben. Das ist der Fall, wenn eine starke Windböe das Auto von der Straße drückt (z.B. LG Chemnitz 6 S 98/02). Bei Fahrfehlern, etwa weil der Autofahrer durch herumfliegende Gegenstände erschrickt und das Lenkrad verreißt oder zu schnell unterwegs ist, zahlt die Teilkasko nicht. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2018