Veröffentlicht am: 28.12.2019 um 23:16 Uhr:
Auto und Verkehr: Stauraum
» Das hängt von Ihrer Kommune ab. Viele Städte schreiben vor, dass Garagen nicht als Lagerplatz für Räder, alte Möbel, Gartenwerkzeug etc. zweckentfremdet werden dürfen. Je nach Satzung müssen diese Sachen entfernt oder so platziert werden, dass sich auch ein Auto problemlos abstellen lässt. Hintergrund ist neben Brandschutzvorschriften das begrenzte Parkplatzangebot in vielen Städten. Mit der Vorschrift will man erreichen, dass vorhandener Parkraum auch genutzt wird. «
Quelle: ADAC motorwelt 11/2018