Veröffentlicht am: 30.10.2019 um 22:40 Uhr:
Auto und Verkehr: Darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
» Nein, auch wenn das vielen nicht klar ist. Die HU darf grundsätzlich nicht überzeogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Tatsächlich droht aber erst ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschritten ist. Aufgepasst: Eine Ordnungswidrigkeit ist das Überziehen jedoch schon, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen ist. «
Quelle: Petra Zollner für ADAC motorwelt 4/2019