Veröffentlicht am: 31.10.2019 um 22:45 Uhr:
Auto und Verkehr: Welche Strafe drohen, wenn der HU-Termin verschwitzt wurde?
» Die hängt davon ab, um wie viele Monate Sie zu spät dran sind. Wird der überfällige Zeitpunkt z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Bei Pkw, Motorrädern und leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen) gilt, mehr als zwei Monate 15 €, vier bis acht Monate 25 €. Bei mehr als acht Monaten drohen 60 € Bußgeld, Gebühren und ein Punkt in Flensburg. «
Quelle: Petra Zollner für ADAC motorwelt 4/2019