Veröffentlicht am: 02.01.2020 um 22:14 Uhr:

Auto und Verkehr: Was gilt für Autos mit Saisonkennzeichen, wenn die HU im "Ruhezeitraum" fällig wird?

Den technischen Check des Autos haben viele nicht auf dem Schirm: Was passiert, wenn der Termin verpasst wird, und welche Strafen drohen? Alles, was sie wissen sollten, erläuter die ADAC motorwelt. Diesmal: Was gilt für Autos mit Saisonkennzeichen, wenn die HU im "Ruhezeitraum" fällig wird?

» Dann muss sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Beispiel: ist die HU im Januar abgelaufen, das Auto darf aber erst ab April wieder genutzt werden, dann muss es auch erst im April zur Überprüfung. «


Quelle: Petra Zollner für ADAC motorwelt 4/2019

Weitere Artikel zum Thema Auto und Verkehr, die Sie auch interessieren könnten...

Stauraum

Autoschlüssel futsch - was nun tun?

Muss ein Fahrzeug, das (momentan) nicht benutzt wird und auf einem Privatgrundstück abgestellt ist, auch die HU-Fristen einhalten?

Kamera als Beweis erlaubt

Bunte Lichter am Bahnsteig