Veröffentlicht am: 02.12.2019 um 11:25 Uhr:
Auto und Verkehr: Kamera als Beweis erlaubt
» Dashcams in Fahrzeugen sind bei einem Unfall als Beweis vor Gericht zugelassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (VI ZR 233/17). Permanentes Filmen ohne Anlass bleibt zwar verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet, trotzdem darf der Richter die Aufnahmen verwenden, um einen Unfallhergang aufzuklären. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer erkehrsteilnehmer aussetzt. «
Quelle: ADAC motorwelt 06/2018