Veröffentlicht am: 14.12.2019 um 11:38 Uhr:
Kölner Verkehrsbetriebe: Neuer Vertrag für die KVB
» Die KVB gehört zu Köln wie der Dom, der Rhein und der FC – was viele Menschen für eine Selbstverständlichkeit halten dürften, muss durch einen neuen Vertrag abgesichert werden. Denn die bestehende Vereinbarung mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG läuft am 31. Dezember 2019 aus. Die Verwaltung bereitet deshalb einen Beschluss vor, mit dem der Stadtrat das kommunale Unternehmen bis Mitte des Jahres 2042 mit dem Betrieb des Bahn- und Busnetzes beauftragen soll.
Eine Richtlinie der EU ermöglicht es den Städten, derartige Großaufträge ohne Ausschreibung direkt an eine Tochtergesellschaft zu vergeben. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste: Eine Stadt muss vollständig über das Verkehrsunternehmen bestimmen können, so als wäre es eine eigene Dienststelle.
In der ersten Ratssitzung des Jahres am vorigen Donnerstag sollten eigentlich die Weichen für die Zukunft des Nahverkehrs gestellt werden. Doch die Verwaltung entschied sich dafür, ihre Vorlage auf die Tagesordnung zu setzen. Die CDU, die Grünen und FDP wollten erst einmal prüfen lassen, ob eine Direktvergabe juristisch sicher ist. Man dürfe nicht riskieren, dass private Anbieter das Vergabeverfahren im Nachhinein beanstanden, hieß es im Aufsichtsrat der KVB. So könnten Unternehmen eine Direktvergabe während der gesamten Laufzeit von 22,5 Jahren juristisch anzweifeln.
Hat die Stadt als Eigentümerin tatsächlich die vollständige Kontrolle über die KVB? Das Verkehrsunternehmen unterliegt dem Aktienrecht. Das hat zur Folge, dass der Aufsichtsrat über die Besetzung des Vorstandsposten entscheidet; die Mitglieder des Gremiums sind nach der vorherrschenden Rechtmeinung jedoch nicht an Weisungen gebunden. Sie sind allein dem Unternehmsinteresse verpflichtet, nicht aber eventuellen Anordnungen beispielsweise eines Stadtrates. Im Fall der KVB hat der Aufsichtsrat jüngst gegen den Willen der Ratsmehrheit eine Verlängerung des Vertrages mit Finanzvorstand Peter Hofmann verweigert. Der als den Grünen nahestehende Manager hatte keine Unterstützung bei der SPD, der Linken und den Arbeitnehmervertretern. Wer also übt die Kontrolle aus, die Stadt oder der Aufsichtsrat? Als Gesellschafterin kann die Stadt theoretisch über jede einzelne Weiche entscheiden, aber eben nicht über das KVB-Spitzenpersonal.
Im Rathaus geht man offenbar davon aus, dass die Stadt ihr Verkehrsunternehmen jedenfalls in ausreichendem Maße beherrscht. Mittlerweile lieg das Rechtsgutachten im Entwurf vor. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die bisherige Rechtsauffassung unzutreffend sei, heißt es in der Verwaltung. Die Direktvergabe sei nicht gefährdet. Die Verwaltung werde die Vorlage wohl in der April Sitzung einbringen, so dass alle Fristen gewahrt würden.
Sollte das nicht der Fall sein, wäre die Stadt gezwungen, auf das Mittel der Notvergabe an die KVB zurückzugreifen, damit auch nach dem 1. Januar 2020 Busse und Bahnen Fahrgäste befördern können. Das wäre laut EU-Recht jedoch höchstens für einen Zeitraum von zwei Jahren erlaubt. Jenseits davon würde das alle mittel- und langfristigen Investitionen in das Netz und den Fuhrpark unmöglich machen. Ohne eine gesicherte Zukunft wären solche Ausgaben nicht zu rechtfertigen. «
Quelle: Tim Attenberger und Andreas Damm im Köner Stadt-Anzeiger vom 19. Februar 2019
Nachtrag: Am 4. April 2019 hat die Stadt Köln den Vertrag mit den Kölner Verkehrsbetrieben geschlossen.
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/auftrag-fuer-den-personennahverkehr-die-kvb?kontrast=weiss