Veröffentlicht am: 08.01.2020 um 22:35 Uhr:
Auto und Verkehr: Na sauber: Wäsche mit Folgen - Mein Auto wurde während des Waschvorgangs beschädigt. Was muss ich jetzt tun?
» Melden Sie das umgehend dem Personal und lassen Sie sich das Ganze schriftlich bestätigen. Vorsicht, ein Schadenprotokoll ist kein Schuldanerkenntnis (OLG Hamburg, Az. 8 U 138/13). Wichtig: Zeugen, die den Vorfall gesehen haben. Neben dem Beifahrer können das weitere Kunden sein oder der Fahrer, der in der Anlage hinter ihnen war. Wer seinen Schaden erst zu Hause entdeckt, hat schlechte Karten, seine Ansprüche geltend zu machen. «
Quelle: ADAC motorwelt 9/2018