Veröffentlicht am: 24.01.2020 um 08:50 Uhr:
Auto und Verkehr: Na sauber: Wäsche mit Folgen – Crash in der Waschanlage: Wer hat Schuld?
» Kommt immer wieder vor: ein „Auffahrunfall“, weil das vordere Auto bremst oder aus der Schiene springt. Wenn die Anlage fehlerhaft gearbeitet hat oder Sicherheitsvorkehrungen versagen, haftet in der Regel der Betreiber. Der Bundesgerichtshof hat allerdings gerade entschieden, dass ein Inhaber die Anlage nicht ununterbrochen überwachen kann. Ein BMW-Fahrer war auf den grundlos bremsenden Vordermann geschoben worden. Jetzt muss das zuständige LG Wuppertal neu verhandeln (Az. VII ZR 251/17). «
Quelle: ADAC motorwelt 9/2018