Veröffentlicht am: 02.02.2020 um 10:45 Uhr:
Auto und Verkehr: Na sauber: Wäsche mit Folgen – Bei der Vorwäsche: Mitarbeiter beschädigt Auto mit Hochdruckstrahler. Wer ist verantwortlich?
» Kann der Autofahrer nicht beweisen, dass die Kratzer oder Dellen bei der Vorwäsche entstanden sind, bleibt er auf den Kosten sitzen. Zugunsten des Anlagenbetreibers hat z.B. das Landgericht Kempten (Az. 51 S 630/16) entscheiden. In diesem Fall waren die Fahrzeugfelgen durch „chemische Einwirkung“ beschädigt worden, den Beweis für die Schuld des Angestellten blieb der Fahrzeugbesitzer schuldig. «
Quelle: ADAC motorwelt 9/2018