Veröffentlicht am: 09.04.2021 um 17:10 Uhr:
Auto und Verkehr: Was geht wann und wie? - Wird ein Youngtimer nach Ablauf von 30 Jahren automatisch zum Oldtimer?
» Grundsätzlich ja, für die behördliche Anerkennung wird gemäß § 23 der StVZO aber eine Begutachtung durch amtlich anerkannte Überwachungsvereine (Dekra, GTÜ TÜV) erforderlich. Dabei wird nicht nur der Erhaltungszustand überprüft. Kontrolliert wird auch, ob die Hauptbaugruppen des Fahrzeugs (Karosserie, Rahmen, Motor etc.) dem Originalzustand entsprechen und ob dieser nicht durch zusätzliche An- oder Umbauten beeinträchtigt wurde. Ausnahmeregelungen bestehen für die Nachrüstung von Abgasreinigungssystemen und Sicherheitsgurten, sofern deren Zulässigkeit und der Einbau durch eine Fachwerkstatt nachgewiesen werden kann. Maßgeblich dafür ist die Oldtimer-Richtlinie, die 2011 durch das Bundesverkehrsministerium erlassen wurde. «
Quelle: acv Profil 4/2018