Veröffentlicht am: 21.09.2020 um 10:53 Uhr:
Recht: Wilde Streiks und Raser hinter Gittern - Kreuzfahrt
» Drei Tage vor der Abreise erfuhr ein Ehepaar, dass der Veranstalter vergessen hatte, den beiden eine Kabine auf dem gebuchten Kreuzfahrtschiff zu reservieren. Der Reisepreis für die Karibikreise lag bei rund 5000 Euro. Das Paar plante daraufhin eine Ersatzreise nach Florida. Der Bundesgerichtshof sprach den beiden eine Entschädigung von 3685 Euro wegen "nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit" zu (Urteil vom 29.5.2018, Az. X ZR 94/17). «
Quelle: ADAC motorwelt 12/2018