Veröffentlicht am: 13.02.2022 um 08:21 Uhr:
Auto und Verkehr: Spielraum
» Der sogenannte Toleranzabzug soll Ungenauigkeiten bei der Tempomessung ausschließen. Wie und wann das zum Tragen kommt, ist in den polizeilichen Richtlinien der Länder festgelegt. Der Abzug kann je nach Gerätetyp leicht variieren, beträgt aber bei den meisten Messverfahren unter 100 km/h 3 km/h, über 100 km/h 3 Prozent. Der Abzug erfolgt automatisch. Einen höheren gibt es nur bei konkreten Mess- oder Bedienungsfehlern. «
Quelle: ADAC motorwelt 02/2019