Veröffentlicht am: 17.07.2021 um 19:24 Uhr:

Auto und Verkehr: Zahlen, bitte! Oder auch nicht? - Bedingungen für einen ausländischen Bußgeldbescheid

Parkknöllchen aus Florenz? Blitzerticket aus Frankreich? Noch Monate nach dem Urlaub landen bisweilen unschöne Erinnerung im Briefkasten. ACV Rechtsexperte Wolfgang Biermann erklärte in Profil 5/2016, wie man damit umgehen sollte - hier: Bedingungen für einen ausländischen Bußgeldbescheid

» Welche Bedingungen muss ein ausländischer Bußgeldbescheid erfüllen, um in Deutschland als rechtskräftig zu gelten?

Vollstreckt werden dürfen nur von Gerichten und Verwaltungsbehörden in den anderen EU-Staaten rechtskräftig verhängte Geldbußen, die zuvor vom Bundesamt für die Justiz (BfJ) auf die Einhaltung aller erforderlichen Formalien geprüft wurden - zum Beispiel, ob die betroffene Person über ihre Möglichkeiten zur Anfechtung und bestehende Fristen informiert worden ist. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Vollstreckung des ausländischen Bußgeldbescheids. Nähre Informationen finden Sie auf der Website des BfJ (www.bundesjustizamt.de). «


Quelle: Quelle: acv Profil 5/2016

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