Veröffentlicht am: 02.05.2022 um 19:30 Uhr:

Auto und Verkehr: Zahlen, bitte! Oder auch nicht? - Muss jeder Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland sofort bezahlt werden

Parkknöllchen aus Florenz? Blitzerticket aus Frankreich? Noch Monate nach dem Urlaub landen bisweilen unschöne Erinnerung im Briefkasten. ACV Rechtsexperte Wolfgang Biermann erklärte in Profil 5/2016, wie man damit umgehen sollte - hier: Muss jeder Bußgeldbescheid aus dem EU-Ausland sofort bezahlt werden

» Das heißt: Man muss nicht jeden Bußgeldbescheid aus den EU-Ländern auch sofort bezahlen?

Nein. Man kann auch gegen ausländische Bescheide Einspruch erheben. Ob dem stattgegeben wird, ist natürlich immer fraglich. Wenn nicht, schickt die ausstellende Behörde einen rechtskräftigen Titel an das BfJ, wo er geprüft und mit einem entsprechenden Bewilligungsbescheid an den Betroffenen weitergeleitet wird. Dagegen kann der Adressat binnen zwei Wochen erneut Einspruch einlegen. Von der Vollstreckungsmöglichkeit in Deutschland wird jedoch nicht sehr häufig Gebrauch gemacht. Der Grund ist, dass der Erlös nicht den ausländischen Behörden, sondern dem deutschen Staat zufließt. «


Quelle: acv Profil 5/2016

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