Veröffentlicht am: 15.01.2022 um 13:27 Uhr:
Auto und Verkehr: Platz da
» Ist der Anhänger mit einem Zugfahrzeug verbunden, gibt es keine zeitliche Einschränkung - vorausgesetzt, beide Gefährte sind angemeldet. Stehen sie allein, dürfen angemeldete Anhänger maximal 14 Tage auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden ($ 12 Abs. 3b). Übrigens: Den Anhänger nach Ablauf der 14 Tage nur ein paar Meter weiter wieder abzustellen ist verboten. Und: Anhänger, die nur zu Werbezwecken abgestellt werden, benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2019