Veröffentlicht am: 15.01.2022 um 13:27 Uhr:

Auto und Verkehr: Platz da

"Wie lange dürfen Kfz-Anhänger an einem Ort abgestellt werden?", wollte Günther M. aus Gilching vom ADAC wissen...

» Ist der Anhänger mit einem Zugfahrzeug verbunden, gibt es keine zeitliche Einschränkung - vorausgesetzt, beide Gefährte sind angemeldet. Stehen sie allein, dürfen angemeldete Anhänger maximal 14 Tage auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden ($ 12 Abs. 3b). Übrigens: Den Anhänger nach Ablauf der 14 Tage nur ein paar Meter weiter wieder abzustellen ist verboten. Und: Anhänger, die nur zu Werbezwecken abgestellt werden, benötigen eine Sondernutzungsgenehmigung. «


Quelle: ADAC motorwelt 10/2019

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