Veröffentlicht am: 19.08.2021 um 13:41 Uhr:
Auto und Verkehr: Verkehrsregeln für E-Scooter
» Alkohol Es gelten dieselben Grenzen wie beim Auto: 0,5 Promille. Für Fahrer unter 21 und Führerscheinneulinge in der Probezeit sogar 0,0 Promille.
Mindestalter Unter 14 Jahren darf niemand fahren. Viele Verleiher schreiben sogar 18 Jahre vor.
Wo darf gefahren werden? Nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Gibt es nichts davon, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen in falscher Richtung sind tabu - auch bei "Radfahrer frei"-Schild. «
Quelle: ADAC motorwelt 10/2019