Veröffentlicht am: 22.01.2021 um 22:46 Uhr:
Auto und Verkehr: Immer gleich eine Rettungsgasse bilden
» Was viele nicht wissen: Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald ein Stau entsteht, nicht erst, wenn die Rettungskräfte von hinten kommen. Die Regel ist einfach: auf zwei- und mehrspurigen Autobahnen immer zwischen dem linken Fahrstreifen und dem unmittelbar rechts daneben. Der Standstreifen soll dabei möglichst frei bleiben. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 €. «
Quelle: ADAC motorwelt 07-08/2017