Veröffentlicht am: 01.01.2022 um 12:48 Uhr:

Auto und Verkehr: Autofahren an Karneval

Mit dem Auto zur Karnevalsparty? - Oder doch lieber ein Taxi oder den ÖPNV nutzen? Wenn Sie mich fragen, dann lieber auf Nummer sicher gehen...

» (dpa/mag). Spätestens bei mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut begeht man einen Gesetzesverstoß. "Ich empfehle keinen Alkohol, noch nicht einmal ein Glas Kölsch oder Ähnliches, zu trinken", rät Klaus-Ludwig Fess. Der President des Bundes Deutscher Karneval (BDK) betont: Wer sich hinters Steuer setzt, übernimmt Verantwortung, nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. "Echte Karnevalisten, Fastnachter und Faschingsbegeisterte, die sich unseren Bräuchen verschrieben haben, feiern auch ohne Alkohol." Und wenn ein Glas Sekt, Bier getrunken werde, bleibe das Auto stehen.

Bemerkt man als Beifahrer, dass der Fahrer angetrunken ist, rät Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD): "Im Rahmen des Möglichen beruhigend auf den Fahrer einwirken. Auf keinen Fall in seine Fahrtätigkeit eingreifen, im Zwiefel provoziert man dadurch genau das, was man zu vermeiden hoffte." Im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten im Karneval weist Michael Siefener vom Bayerischen Staatsministerium darauf hin, dass natürlich auch Drogen verboten seien - nicht nur am Steuer. Die Polizei werde das in der Hochzeit des Karnevals verstärkt kontrollieren.

Nicht nur Alkohol und Drogen bergen Gefahrenpotenzial. Siefener wiest darauf hin, dass sich erst im Oktober [2017] die Straßenverkehrsordnung geändert habe. Es gebe jetzt ein Vermummungsverbot beim Autofahren. In Paragraf 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung heißt es: Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. «


Quelle: Kölner Wochenende vom 10. Februar 2018

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