Veröffentlicht am: 14.03.2022 um 19:08 Uhr:
Bundesregierung: Bundesregierung fördert vier Projekte zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus / Kulturstaatsministerin Roth:
» Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat über die Förderanträge nach der Gedenkstättenkonzeption des Bundes des Jahres 2021 entschieden. Auf der Grundlage der Voten des fachlich beratenden Expertengremiums stellte sie vier Projekten die Bundesförderung in Aussicht.
Staatsministerin Roth: „Indem wir die Erinnerung an die staatlichen Verbrechen der Vergangenheit wachhalten, übernehmen wir Verantwortung und stärken die Demokratie. Mit dem Wissen und dem Bewusstsein über unsere Geschichte stehen wir aktiv ein gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die vier Einrichtungen, denen ich auf Grundlage der Empfehlungen des beratenden Expertengremiums eine Bundesförderung in Aussicht stellen kann, leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die NS-Verbrechen weiter konsequent aufzuarbeiten und unser kollektives Gedächtnis kontinuierlich zu erneuern. Es darf und wird keinen Schlussstrich geben. Es geht mir um ein Erinnern in die Zukunft.“
Folgende Vorhaben sollen gefördert werden:
* der Erhalt und der Ausbau des Schlosses Grafeneck für die Arbeit der an die „Euthanasie“-Verbrechen erinnernden Gedenkstätte Grafeneck e.V. (Baden-Württemberg),
* die Neugestaltung der „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg mit der Errichtung eines Dokumentationszentrums mit neuer Dauerausstellung (Niedersachsen),
* die Errichtung der Gedenkstätte Konzentrationslager Sachsenburg (Sachsen),
* die Neugestaltung der didaktischen Erschließung der Stollenanlage der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora (Thüringen).
Die Bundesregierung trägt durch Förderungen aufgrund der Gedenkstättenkonzeption des Bundes der historischen und moralischen Verpflichtung Deutschlands zur Erinnerung an die Opfer und zur differenzierten Aufarbeitung des Nationalsozialismus und des SED-Unrechts Rechnung. Nach der Gedenkstättenkonzeption kann der Bund Projekte fördern, wenn sie von nationaler Bedeutung sind, sich auf einen authentischen Ort beziehen, ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Bundesland sich angemessen (mindestens 50 Prozent) beteiligt. «
Quelle: Pressemitteilung 44 des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 10. Februar 2022